Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tafelgeschäft
Tafelgeschäft(Schaltergeschäft, Over-the-Counter-Geschäft), Geschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung sofort (Zug um Zug) erfolgen, bes. der so getätigte Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder Devisen. Bei einem Wertpapier-T. werden dem Bankkunden z. B. die durch Barzahlung erworbenen Wertpapiere, die er dann selbst verwahrt und verwaltet, direkt ausgehändigt. Voraussetzung ist die Existenz effektiver Stücke. (Kapitalertragsteuer)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Tafelgeschäft