Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tafelgeschäft
Tafelgeschäft(Schaltergeschäft, Over-the-Counter-Geschäft), Geschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung sofort (Zug um Zug) erfolgen, bes. der so getätigte Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder Devisen. Bei einem Wertpapier-T. werden dem Bankkunden z. B. die durch Barzahlung erworbenen Wertpapiere, die er dann selbst verwahrt und verwaltet, direkt ausgehändigt. Voraussetzung ist die Existenz effektiver Stücke. (Kapitalertragsteuer)
Tafelgeschäft(Schaltergeschäft, Over-the-Counter-Geschäft), Geschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung sofort (Zug um Zug) erfolgen, bes. der so getätigte Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder Devisen. Bei einem Wertpapier-T. werden dem Bankkunden z. B. die durch Barzahlung erworbenen Wertpapiere, die er dann selbst verwahrt und verwaltet, direkt ausgehändigt. Voraussetzung ist die Existenz effektiver Stücke. (Kapitalertragsteuer)