Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tabaksteuer
Tabaksteuer,Verbrauchsteuer auf im Inland hergestellte und eingeführte Tabakwaren sowie auf Tabakersatzstoffe; geregelt auf der Grundlage des T.-Ges. vom 21. 12. 1992. Die Besteuerung von Zigarettenpapier, Kau- und Schnupftabak wurde im Rahmen der EU-Steuerharmonisierung zum 1. 1. 1993 abgeschafft. Steuerschuldner ist der Hersteller bzw. der Importeur der Tabakwaren. Die Entrichtung der T. wird durch Steuerzeichen (Banderolen) kenntlich gemacht. Das Aufkommen der in Dtl. dem Bund zufließenden T. beträgt (1998) 21,2 Mrd. DM. - Auch in Österreich und der Schweiz werden vom Bund T. erhoben. Das in Österreich seit 1784 bestehende Tabakmonopol der Austria Tabakwerke AG (in Bundesbesitz) konnte nach dem Beitritt des Landes zur EU (1995) rechtlich nicht beibehalten werden.
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