Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
TRIPS
TRIPS (Abk. für engl. Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum), internat. Abkommen, das als Anlage Bestandteil des am 15. 4. 1994 geschlossenen WTO-Übereinkommens ist und neben dem GATT und dem GATS den dritten Pfeiler im WTO-Regelsystem darstellt. Es verfolgt das Ziel, Verzerrungen und Behinderungen des internat. Handels zu verringern, und setzt hierzu Mindeststandards für den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum fest. So enthält es Normen hinsichtlich der Verfügbarkeit, des Umfangs sowie der Ausübung von Rechten des geistigen Eigentums in den Bereichen Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Marken, geograph. Angaben, gewerbl. Muster und Modelle, Patente, Layout-Designs (Topographien) integrierter Schaltkreise sowie Schutz nicht offenbarter Informationen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: TRIPS