Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
TIR
TIR, T.I.R.,Abk. für Transport International de Marchandises par la Route [frz., »Internat. Transport von Gütern auf der Straße«], auch für Transports Internationaux Routiers [frz. »Internat. Fernfahrertransporte«], von Zollbehörden vergebenes Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund für Lkw, das zu beschleunigter Zollabfertigung und zu Fahrten an Sonn- und Feiertagen berechtigt. Die Fahrzeuge haben als Zollpassierschein das von den Spitzenverbänden der Kfz-Halter (in Dtl. der Bundesverband des dt. Güterfernverkehrs) als Zollbürge ausgegebene Carnet TIR mit sich zu führen.
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