Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
TA Luft
TA Luft,Abk. für Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, erlassen 1974 (letzte Fassung 1986). Die TA L. enthält Auflagen für die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen; konkret beschrieben werden u. a. Verfahren zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen, allg. Emissionswerte für staub- und gasförmige Stoffe, Grenzwerte für bestimmte Luftimmissionen sowie nach dem Stand der Technik festgelegte emissionsvermindernde Einrichtungen (Luftreinhaltung).
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