Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
synthetisches Urteil
synthetisches Urteil,nach I. Kant ein Urteil, dessen Prädikat nicht schon wie im Falle des analyt. Urteils im Subjekt enthalten ist und das somit erkenntniserweiternd ist. Kant unterscheidet s. U. a posteriori von s. U. a priori. Während es sich bei Ersteren um empir., Erfahrungen zusammenfassende Sätze handelt, sind letztere Sätze, die aller Erfahrung als deren Möglichkeitsbedingung zugrunde liegen (so das Kausalprinzip, Kausalität und die Axiome der euklid. Geometrie). Der logische Empirismus leugnete die Existenz derartiger s. U. a priori: Alle s. U. seien empir. und daher lediglich a posteriori gültig; mathemat. Sätze seien zwar a priori gültig, aber lediglich analyt. Urteile.
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