Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
staatsfeindliche Hetze
staatsfeindliche Hetze,Straftatbestand des polit. Strafrechts der DDR (§ 106 StGB), stellte »Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialist. Staats- und Gesellschaftsordnung z. B. durch Diskriminierung der gesellschaftl. Verhältnisse, der Repräsentanten u. a. Bürger wegen deren staatl. oder gesellschaftl. Tätigkeit« als Verbrechen unter Strafe; diente der Kriminalisierung jegl. krit. Meinungs- und Willensbekundung.
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