Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
schwarze Listen
schwarze Listen,im kaufmänn. Sprachgebrauch ein Verzeichnis von Personen (seltener Sachen), die nicht vertrauenswürdig sind (meist in Bezug auf Kreditgewährung), z. B. das von Amtsgerichten geführte Schuldnerverzeichnis. Die Speicherung, Veränderung und Übermittlung von Daten unterliegt dem Bundesdatenschutz-Ges. sowie den Datenschutz-Ges. der Länder.
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