Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
schriftliches Verfahren
schriftliches Verfahren,Form des gerichtl. Verfahrens, bei dem allein der schriftl. Akteninhalt Grundlage des Urteils ist; entbindet die Parteien vom persönl. Erscheinen. Das s. V. ist in der ZPO (§ 128) u. a. Verfahrensordnungen als Ausnahme vom Grundsatz der Mündlichkeit für bestimmte Streitigkeiten zugelassen.
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