Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
schriftliches Verfahren
schriftliches Verfahren,Form des gerichtl. Verfahrens, bei dem allein der schriftl. Akteninhalt Grundlage des Urteils ist; entbindet die Parteien vom persönl. Erscheinen. Das s. V. ist in der ZPO (§ 128) u. a. Verfahrensordnungen als Ausnahme vom Grundsatz der Mündlichkeit für bestimmte Streitigkeiten zugelassen.
schriftliches Verfahren,Form des gerichtl. Verfahrens, bei dem allein der schriftl. Akteninhalt Grundlage des Urteils ist; entbindet die Parteien vom persönl. Erscheinen. Das s. V. ist in der ZPO (§ 128) u. a. Verfahrensordnungen als Ausnahme vom Grundsatz der Mündlichkeit für bestimmte Streitigkeiten zugelassen.