Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Säkularisation
Säkularisation[lat.], die, ohne kirchl. Genehmigung erfolgte Einziehung oder Nutzung kirchl. Eigentums durch weltl. Gewalt, i. d. R. durch den Staat. - Zu S. ist es zu allen Zeiten gekommen, z. B. in der Reformationszeit in Dtl. und unter Kaiser Joseph II. 1782 in Österreich. In Frankreich wurden aufgrund des Beschlusses vom 2. 11. 1789 alle Kirchengüter durch den Staat eingezogen und später öffentlich versteigert. - Umfassend war die S. in Dtl.: Beiderseits des Rheins wurden die Hoheitsrechte von vier Erzbistümern, 18 Bistümern und etwa 300 Abteien, Stiften und Klöstern eingezogen. - In Italien wurde 1860/70 der Kirchenstaat säkularisiert. - Nach 1917 bzw. 1945 wurde von den kommunist. Staaten in größtem Ausmaß Kirchengut enteignet.
Literatur:
A. Langner. S. u. Säkularisierung im 19. Jh., hg. v. München u. a. 1978.
Christentum u. modernes Recht. Beiträge zum Problem der S., hg. v. G. Dilcher u. I. Staff. Frankfurt am Main 1984.
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