Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Synode
Synode[grch. »Zusammenkunft«] die (lat. Konzil), christl. Kirchen: die Versammlung von kirchl. Repräsentanten zur Beratung und Entscheidung kirchl. Angelegenheiten. Die kath. Kirche verstand bis zum 2. Vatikan. Konzil unter S. v. a. das allg. Konzil; seither nimmt die Bedeutung von S. als Organen der Beratung und Unterstützung in der Leitung der Kirche über die Bischofssynode auf gesamtkirchl., die Pastoralsynoden auf regionaler und die Diözesan-S. auf teilkirchl. Ebene zu. In den evang. (Landes-)Kirchen und ihren Zusammenschlüssen (EKD, EKU, VELKD) in Dtl. sind die S. die obersten, gesetzgebenden Organe, bestehend aus gewählten Synodalen. In den orth. (Landes-)Kirchen ist die S. ebenfalls oberstes Organ (Ostkirchen).
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