Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Syndikus
Sỵndikus[grch.] der, Rechtsberater bei Verbänden, Genossenschaften, Kammern und Wirtschaftsunternehmen. I. d. R. darf ein S.-Anwalt im Angestelltenverhältnis seinen Arbeitgeber nicht vor Gericht vertreten, weil er nicht die erforderl. rechtl. und persönl. Unabhängigkeit besitzt.
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