Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Swapgeschäft
Swapgeschäft['swɔp-, engl. »Tausch«], zum einen eine Form des Devisentermingeschäfts zur Kurssicherung oder zur kurzfristigen Geldanalge (Devisen-S.), zum anderen als Finanzinnovation der Austausch von Zinszahlungsströmen und/oder Fremdwährungsbeträgen v. a. an internat. Finanzmärkten (Zinsswaps und Währungsswaps). Beim Devisen-S. wird die Differenz zw. dem Termin- und Kassakurs einer Währung (Swap) ausgenutzt und ein Kassageschäft mit einem Termingeschäft verknüpft. Liegt der Termin- über dem Kassakurs, wird diese Differenz als Report (Aufschlag, Agio) bezeichnet. Im umgekehrten Fall spricht man von Deport (Abschlag, Disagio). Wird der beim Report positive, beim Deport negative Swap auf den Kassakurs bezogen, erhält man den Swapsatz. Auch Notenbanken schließen im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik S. mit Geschäftsbanken ab (Swapsatzpolitik). Mit der Swapsatzpolitik soll bes. der inländ. Geldmarkt beeinflusst und unterstützt werden.
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