Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Surrogation
Surrogationdie, Recht: die unmittelbare Ersetzung von Vermögensgegenständen durch andere (die Surrogate), die an ihre Stelle treten, ohne dass ein Übertragungsakt erforderlich ist (dingliche S.). Eine nur schuldrechtl.S. liegt z. B. vor, wenn bei Unmöglichkeit einer geschuldeten Leistung der Gläubiger die Herausgabe des vom Schuldner als Ersatz erlangten oder die Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen kann (§ 281 BGB, z. B. die Versicherungssumme für den geschuldeten, aber zerstörten Gegenstand).
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