Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Subventionen
Subventionen[lat.], zweckgebundene Geldleistungen oder geldwerte Leistungen öffentl. Körperschaften an Unternehmen und Wirtschaftszweige, i. w. S. auch an private Haushalte (z. B. Sparförderung) ohne marktübl. Gegenleistung. Diese Transferzahlungen können in Form von Finanzhilfen einschließlich zinsgünstiger Darlehen (direkte, offene S.) oder in Form von Steuervergünstigungen o. Ä. (indirekte, versteckte S.) erfolgen. S. dienen als Instrument der Wirtschaftspolitik, v. a. der Struktur- und Konjunkturpolitik (z. B. Anregung von Investitionen und Abbau von Arbeitslosigkeit). S. sind in einer Marktwirtschaft umstritten, da sie Wettbewerbsbedingungen verfälschen, unrentable Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und dadurch die sinnvollste Verwendung der Produktionsfaktoren beeinträchtigen. In Dtl. verpflichtet § 12 des Stabilitäts-Ges. die Bundesreg., alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen. Hauptempfänger von S. sind in Dtl. Landwirtschaft, Kohlenbergbau, Werften u. a. Bereiche der Ind., Verkehrswesen und Wohnungsbau. Wegen der uneinheitl. begriffl. Abgrenzung schwanken die Angaben über den Umfang der S.: Während der letzte S.-Bericht für Bund, ERP-Fonds, Länder, Gemeinden und EU-Bereich zus. ein S.-Volumen von (1995) 108,3 Mrd. DM bzw. (1996) 114,7 Mrd. DM ausweist, errechnete das Dt. Inst. für Wirtschaftsforschung ein S.-Volumen von (1995) 146,8 Mrd. DM bzw. (1996) 153,4 Mrd. DM. Wegen ihres Umfangs und ihrer teilweise umstrittenen Wirkung (»Mitnahmeeffekte«, S.-Betrug) werden immer wieder Forderungen nach S.-Abbau erhoben, aber nur sehr zögerlich umgesetzt.
▣ Literatur:
Hartig, R.: Ökonom. u. polit.-ökonom. Aspekte des Einsatzes von S. als Instrument der Wirtschaftspolitik. Berlin 1990.
⃟ Grüne, M.: S. in der Demokratie. Frankfurt am Main u. a. 1997.
Subventionen[lat.], zweckgebundene Geldleistungen oder geldwerte Leistungen öffentl. Körperschaften an Unternehmen und Wirtschaftszweige, i. w. S. auch an private Haushalte (z. B. Sparförderung) ohne marktübl. Gegenleistung. Diese Transferzahlungen können in Form von Finanzhilfen einschließlich zinsgünstiger Darlehen (direkte, offene S.) oder in Form von Steuervergünstigungen o. Ä. (indirekte, versteckte S.) erfolgen. S. dienen als Instrument der Wirtschaftspolitik, v. a. der Struktur- und Konjunkturpolitik (z. B. Anregung von Investitionen und Abbau von Arbeitslosigkeit). S. sind in einer Marktwirtschaft umstritten, da sie Wettbewerbsbedingungen verfälschen, unrentable Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und dadurch die sinnvollste Verwendung der Produktionsfaktoren beeinträchtigen. In Dtl. verpflichtet § 12 des Stabilitäts-Ges. die Bundesreg., alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen. Hauptempfänger von S. sind in Dtl. Landwirtschaft, Kohlenbergbau, Werften u. a. Bereiche der Ind., Verkehrswesen und Wohnungsbau. Wegen der uneinheitl. begriffl. Abgrenzung schwanken die Angaben über den Umfang der S.: Während der letzte S.-Bericht für Bund, ERP-Fonds, Länder, Gemeinden und EU-Bereich zus. ein S.-Volumen von (1995) 108,3 Mrd. DM bzw. (1996) 114,7 Mrd. DM ausweist, errechnete das Dt. Inst. für Wirtschaftsforschung ein S.-Volumen von (1995) 146,8 Mrd. DM bzw. (1996) 153,4 Mrd. DM. Wegen ihres Umfangs und ihrer teilweise umstrittenen Wirkung (»Mitnahmeeffekte«, S.-Betrug) werden immer wieder Forderungen nach S.-Abbau erhoben, aber nur sehr zögerlich umgesetzt.
▣ Literatur:
Hartig, R.: Ökonom. u. polit.-ökonom. Aspekte des Einsatzes von S. als Instrument der Wirtschaftspolitik. Berlin 1990.
⃟ Grüne, M.: S. in der Demokratie. Frankfurt am Main u. a. 1997.