Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Substantiv
Sụbstantiv[lat.] das (Nennwort, Hauptwort, Dingwort), eine Wortart, die Gegenständliches (Lebewesen, Dinge) und Nichtgegenständliches (Gedachtes, Begriffliches) bezeichnet. Danach unterscheidet man Konkreta (einschl. Namen) und Abstrakta. Nach den Regeln der dt. Rechtschreibung werden S. mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben. Das S. gehört zur Kategorie der Nomen, es ist deklinierbar und die Beziehungen des S. im Satz werden durch die Deklination geregelt; es kann als Subjekt, Objekt, Attribut, Apposition, Prädikativum oder innerhalb einer adverbialen Bestimmung fungieren. In der dt. Sprache gehört zum S. der Artikel, durch den das grammat. Geschlecht (Genus) festgelegt ist. Eine Besonderheit des Deutschen ist die Möglichkeit der fast unbeschränkten Neubildungen mittels Zusammensetzungen. Durch Substantivierung können andere Wortarten (meist Verben oder Adjektive) zu S. werden, z. B. das Singen, alles Gute.
Sụbstantiv[lat.] das (Nennwort, Hauptwort, Dingwort), eine Wortart, die Gegenständliches (Lebewesen, Dinge) und Nichtgegenständliches (Gedachtes, Begriffliches) bezeichnet. Danach unterscheidet man Konkreta (einschl. Namen) und Abstrakta. Nach den Regeln der dt. Rechtschreibung werden S. mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben. Das S. gehört zur Kategorie der Nomen, es ist deklinierbar und die Beziehungen des S. im Satz werden durch die Deklination geregelt; es kann als Subjekt, Objekt, Attribut, Apposition, Prädikativum oder innerhalb einer adverbialen Bestimmung fungieren. In der dt. Sprache gehört zum S. der Artikel, durch den das grammat. Geschlecht (Genus) festgelegt ist. Eine Besonderheit des Deutschen ist die Möglichkeit der fast unbeschränkten Neubildungen mittels Zusammensetzungen. Durch Substantivierung können andere Wortarten (meist Verben oder Adjektive) zu S. werden, z. B. das Singen, alles Gute.