Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Subsidiarität
Subsidiaritätdie, als Fall einer Gesetzeskonkurrenz das Zurücktreten (der Nachrang) einer von mehreren an sich anwendbaren Rechtsnormen (subsidiäre Rechtsnorm) kraft ausdrückl. oder durch Auslegung zu ermittelnder gesetzl. Anordnung.
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