Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ständige Vertretung
Ständige Vertretung,eine 1974 nach dem Grundvertrag geschaffene Einrichtung, die die Interessen der Bundesrep. Dtl. und der DDR im jeweils anderen Staat wahrnehmen sollte und mit konsular. u. a. Aufgaben betraut war. Obschon einer Botschaft weitgehend vergleichbar, sollte mit der S. V. (nach Auffassung der Bundesrep. Dtl.) nach Bez. und Ausgestaltung die Aufnahme diplomat. Beziehungen im eigtl. Sinn zw. beiden dt. Staaten vermieden werden, um den Besonderheiten des dt.-dt. Verhältnisses Rechnung zu tragen.
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