Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ständeklausel
Ständeklausel, die in einseitiger Deutung des Aristoteles von den Renaissance- und Barockpoetiken bis hin zu J. C. Gottsched erhobene Forderung, nach der in der Tragödie die Hauptpersonen nur von hohem, in der Komödie dagegen nur von niederem Stand sein durften.
Ständeklausel, die in einseitiger Deutung des Aristoteles von den Renaissance- und Barockpoetiken bis hin zu J. C. Gottsched erhobene Forderung, nach der in der Tragödie die Hauptpersonen nur von hohem, in der Komödie dagegen nur von niederem Stand sein durften.