Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stundung
Stundung,das vertraglich vereinbarte Hinausschieben der Fälligkeit einer Verbindlichkeit. Steuern können gestundet werden, wenn ihre Einziehung mit erhebl. Härten verbunden ist und der Anspruch durch die S. nicht gefährdet wird.
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