Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Studienförderung
Studi|enförderung,die öffentl. (staatl.) oder private materielle Förderung von Studenten zur Ermöglichung des Studiums. Direkte S. wird in der Bundesrep. Dtl. auf der Grundlage des Bundes-Ges. zur individuellen Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungs-Ges., Abk. BAföG, Ausbildungsbeihilfen) betrieben. Die Hochschulen selbst oder die Dt. Forschungsgemeinschaft fördern mit Doktoranden-, Graduierten- und Habilitationsstipendien den wiss. Nachwuchs. Die Finanzierung teilen sich Bund, Länder, Hochschulen und kirchl., polit., gewerkschaftl. sowie Unternehmensstiftungen. Die indirekte S. wird weitgehend durch das Studentenwerk betrieben. Daneben bestehen versch. Förderungswerke für die Begabtenförderung im Hochschulbereich, z. B. die Studienstiftung des deutschen Volkes e. V.
In Österreich ist die S. durch das S.-Gesetz 1992 neu geregelt; die Beihilfe wird nach Bedürftigkeit und Erfolg gewährt. In der Schweiz gehört die S. zu den Aufgaben der Kantone. Der Bund gewährt nach der Finanzkraft der Kantone gestaffelte Zuschüsse; trotzdem sind die kantonalen Unterschiede beträchtlich.
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