Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Studentenwerk
Studẹntenwerk,als Anstalt oder Stiftung des öffentl. Rechts bzw. als eingetragener Verein betriebene Einrichtung zur sozialen Betreuung der Studenten. Das S. unterhält Mensen, Studentenwohnheime und -häuser mit Kultureinrichtungen, betreibt Gesundheitsfürsorge und psychotherapeut. u. a. Beratung, Kinderbetreuung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung und verwaltet Stipendien und Darlehen. Die S. sind seit 1950 im Dt. S. e. V. (DSW) vereinigt.
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