Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Studentenschaft
Studẹntenschaft,die Gesamtheit der an einer Hochschule immatrikulierten Studenten. Die Verw. student. Angelegenheiten (z. B. in Studentenwerken und Selbsthilfeeinrichtungen) und die Mitwirkung an der Hochschulselbstverw. ist nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt. Die besonderen Studentenvertretungen (Allg. Studentenausschuss, Studentenparlament) sind z. T. noch als teilrechtsfähig verfasste S. erhalten, sie wurden (zuerst in den Ländern Bayern, Bad.-Württ. und Berlin) jedoch in vielen Bundesländern durch die Landeshochschulgesetze abgeschafft. In einigen Ländern besteht der Allg. Studentenausschuß (ASTA) weiterhin, tätig als Exekutivorgan der S. Sein vom Studentenparlament gewählter Vorstand beruft Referenten für bestimmte Sachgebiete. Auf Fachbereichs- und Fakultätsebene gibt es die sog. Fachschaften. - Neben historisch älteren Zusammenschlüssen in Verbindungen und Burschenschaften bildeten sich nach dem Ersten Weltkrieg S. als Körperschaften des öffentl. Rechts an allen dt. Univ. und techn. Hochschulen, die sich 1919 zur »Dt. S.« vereinigten. 1949 wurde als Dachverband der Verband Dt. S. (VDS) in Marburg gegründet und 1975 unter Aufnahme der S. der Ingenieurschulen bzw. FH in Vereinigte Dt. S. (vds) umbenannt; 1990 stellte der vds seine Aktivitäten ein. 1993 wurde in Bonn der Freie Zusammenschluß von Studenten/innenschaften (fzs) gegr., der sich als Nachfolgeeinrichtung durchzusetzen sucht.
In Österreich ist die S. in der Österr. Hochschülerschaft (ÖH) zusammengefasst. In der Schweiz besteht als bedeutendster Dachverband der Verband der schweizer. S. (VSS).
▣ Literatur:
Jarausch, K. H.: Deutsche Studenten, 1800-1970. Frankfurt am Main 21989.
Studẹntenschaft,die Gesamtheit der an einer Hochschule immatrikulierten Studenten. Die Verw. student. Angelegenheiten (z. B. in Studentenwerken und Selbsthilfeeinrichtungen) und die Mitwirkung an der Hochschulselbstverw. ist nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt. Die besonderen Studentenvertretungen (Allg. Studentenausschuss, Studentenparlament) sind z. T. noch als teilrechtsfähig verfasste S. erhalten, sie wurden (zuerst in den Ländern Bayern, Bad.-Württ. und Berlin) jedoch in vielen Bundesländern durch die Landeshochschulgesetze abgeschafft. In einigen Ländern besteht der Allg. Studentenausschuß (ASTA) weiterhin, tätig als Exekutivorgan der S. Sein vom Studentenparlament gewählter Vorstand beruft Referenten für bestimmte Sachgebiete. Auf Fachbereichs- und Fakultätsebene gibt es die sog. Fachschaften. - Neben historisch älteren Zusammenschlüssen in Verbindungen und Burschenschaften bildeten sich nach dem Ersten Weltkrieg S. als Körperschaften des öffentl. Rechts an allen dt. Univ. und techn. Hochschulen, die sich 1919 zur »Dt. S.« vereinigten. 1949 wurde als Dachverband der Verband Dt. S. (VDS) in Marburg gegründet und 1975 unter Aufnahme der S. der Ingenieurschulen bzw. FH in Vereinigte Dt. S. (vds) umbenannt; 1990 stellte der vds seine Aktivitäten ein. 1993 wurde in Bonn der Freie Zusammenschluß von Studenten/innenschaften (fzs) gegr., der sich als Nachfolgeeinrichtung durchzusetzen sucht.
In Österreich ist die S. in der Österr. Hochschülerschaft (ÖH) zusammengefasst. In der Schweiz besteht als bedeutendster Dachverband der Verband der schweizer. S. (VSS).
▣ Literatur:
Jarausch, K. H.: Deutsche Studenten, 1800-1970. Frankfurt am Main 21989.