Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strohmann
Strohmann,Zivilrecht: derjenige, der in verdeckter Treuhänderschaft als Inhaber bestimmter Rechte und Pflichten erscheint, während die wirtsch. Auswirkungen zugunsten und zulasten anderer Personen eintreten. Das Geschäft eines S. ist kein Scheingeschäft. Der S. wird aus seinen Handlungen berechtigt und verpflichtet.
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