Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Streupflicht
Streupflicht,die Verpflichtung, bei Schneefall und Glatteis abstumpfende Mittel auf Bürgersteigen und Straßen zu streuen. Im Bundesfernstraßen-Ges. und in den Straßen- und Wege-Ges. der Länder ist bestimmt, dass die Träger der Straßenbaulast die Straßen bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen sollen. Nach Landesrecht besteht für die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen eine Räum- und Streupflicht für öffentl. Straßen in der geschlossenen Ortslage. Auf kommunaler Ebene ist die S. häufig durch Satzung den Straßenanliegern auferlegt (v. a. Gehwege).
Streupflicht,die Verpflichtung, bei Schneefall und Glatteis abstumpfende Mittel auf Bürgersteigen und Straßen zu streuen. Im Bundesfernstraßen-Ges. und in den Straßen- und Wege-Ges. der Länder ist bestimmt, dass die Träger der Straßenbaulast die Straßen bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen sollen. Nach Landesrecht besteht für die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen eine Räum- und Streupflicht für öffentl. Straßen in der geschlossenen Ortslage. Auf kommunaler Ebene ist die S. häufig durch Satzung den Straßenanliegern auferlegt (v. a. Gehwege).