Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Streitwert
Streitwert,im Prozessrecht der Wert des Streitgegenstands (für Gebühren des Rechtsanwalts Gegenstandswert, für Gebühren der Gerichte und Notare Geschäftswert); vom Gericht festgesetzt, soweit nicht eine bestimmte Geldsumme eingeklagt ist; von Bedeutung für die sachl. Zuständigkeit des Gerichts, die Prozesskosten und die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.
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