Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Streitwert
Streitwert,im Prozessrecht der Wert des Streitgegenstands (für Gebühren des Rechtsanwalts Gegenstandswert, für Gebühren der Gerichte und Notare Geschäftswert); vom Gericht festgesetzt, soweit nicht eine bestimmte Geldsumme eingeklagt ist; von Bedeutung für die sachl. Zuständigkeit des Gerichts, die Prozesskosten und die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.
Streitwert,im Prozessrecht der Wert des Streitgegenstands (für Gebühren des Rechtsanwalts Gegenstandswert, für Gebühren der Gerichte und Notare Geschäftswert); vom Gericht festgesetzt, soweit nicht eine bestimmte Geldsumme eingeklagt ist; von Bedeutung für die sachl. Zuständigkeit des Gerichts, die Prozesskosten und die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.