Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Streitgegenstand
Streitgegenstand,der im Zivilprozess geltend gemachte prozessuale Anspruch, der sich nach herrschender Auffassung aus Klageantrag und -grund ergibt. Er ist u. a. maßgebend dafür, worauf sich die Klage erstreckt, in welchem Umfang die gerichtl. Entscheidung in Rechtskraft erwächst, ob das angerufene Gericht für die Entscheidung zuständig ist. Der S. ist entscheidend für die Höhe des Streitwertes.
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