Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Straßenverkehrsgefährdung
Straßenverkehrsgefährdung,zusammenfassende Bez. für einige sachlich verwandte Straftatbestände des StGB. So wird wegen gefährl. Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b) bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnl., ebenso gefährl. Eingriff vornimmt. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c) wird bestraft, wer ein Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führt oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos erhebl. Verkehrsverstöße begeht. Die Taten sind im Regelfall mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Straßenverkehrsgefährdung,zusammenfassende Bez. für einige sachlich verwandte Straftatbestände des StGB. So wird wegen gefährl. Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b) bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnl., ebenso gefährl. Eingriff vornimmt. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c) wird bestraft, wer ein Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führt oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos erhebl. Verkehrsverstöße begeht. Die Taten sind im Regelfall mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.