Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Straßenhandel
Straßenhandel,Betriebsform des Einzelhandels, bei dem Waren auf öffentl. Straßen mit mobilen Verkaufseinrichtungen (z. B. Verkaufswagen, Bauchläden) angeboten werden. Für diesen S. i. e. S. gelten die Bestimmungen für das Reisegewerbe. Der S. ist ordnungswidrig, wenn er den öffentl. Verkehr beeinträchtigt (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO); als Sondernutzung kann er straßenrechtlich gestattet werden. I. w. S. umfasst der S. auch den Verkauf von Waren auf Straßen- und Wochenmärkten. Diese Form des S. wird auch als Markthandel, nach der GewO als Marktgewerbe oder -verkehr bezeichnet.
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