Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strafverfolgung
Strafverfolgung,die aufgrund von Strafanzeige, Strafantrag oder aufgrund anderer Erkenntnisse aufzunehmende Ermittlungstätigkeit von Staatsanwaltschaft und Polizei. Die S. unterliegt der Verjährung. Bei ungerechtfertigter S. kann ein Anspruch auf S.-Entschädigung gegen den Staat entstehen (Ges. vom 8. 3. 1971); Gegenstand der Entschädigung ist der durch die S.-Maßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle einer Freiheitsentziehung auch der immaterielle Schaden (Strafhaftentschädigung, 20 DM für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung; Rehabilitation).
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