Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Straftilgung
Straftilgung,die Löschung einer Eintragung im Bundeszentralregister über Verurteilungen. Die S. hat zur Folge, dass die Verurteilung, von Ausnahmen abgesehen, den Betroffenen nicht mehr vorgehalten und nicht mehr zu ihrem Nachteil verwertet werden darf (Rehabilitation).
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