Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Straftat
Straftat(strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt), die einen strafgesetzl. Tatbestand erfüllende (tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung. Das StGB teilt die S. nach der Schwere der angedrohten Strafe ein in Verbrechen und Vergehen; keine S. sind die Ordnungswidrigkeiten.
Straftat(strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt), die einen strafgesetzl. Tatbestand erfüllende (tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung. Das StGB teilt die S. nach der Schwere der angedrohten Strafe ein in Verbrechen und Vergehen; keine S. sind die Ordnungswidrigkeiten.