Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strafsenat
Strafsenat,für Strafsachen (v. a. Revisionen) zuständiger Spruchkörper beim Bundesgerichtshof und bei den Oberlandesgerichten, je nach dem Gegenstand des Verfahrens mit drei oder fünf Berufsrichtern besetzt.
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