Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strafregister
Strafregister,amtl. Verzeichnis strafrechtlich bedeutsamer Entscheidungen von Gerichten oder Verw.behörden; in Dtl. das Bundeszentralregister. - In Österreich gibt es für das ganze Bundesgebiet ein S., das bei der Bundespolizeidirektion Wien durch das S.-Amt geführt wird; Eintragungen wegen Verurteilungen unterliegen grundsätzlich einer Tilgungsfrist zw. fünf und fünfzehn Jahren, bei Jugendstrafen verkürzt. In der Schweiz werden S. von den Kantonen geführt, ferner vom Bund das Schweizer. Zentral-S., in das alle Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen eingetragen werden.
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