Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strafmündigkeit
Strafmündigkeit,die alters- und entwicklungsbedingte Fähigkeit, für das Unrecht einer strafbaren Handlung einzustehen. Strafunmündig sind Kinder unter 14 Jahren, bedingt strafmündig 14 bis 17-jährige Jugendliche. (Jugendstrafrecht)
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