Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Straffreiheitsgesetz
Straf|freiheitsgesetz,Gesetz, das aus rechtspolit. oder anderen Gründen einen allg. Straferlass für bestimmte Delikte vorsieht. Das S. kann umfassen: a) den Erlass rechtskräftig erkannter, jedoch noch nicht vollständig vollstreckter Strafen (Amnestie), b) die Niederschlagung anhängiger Verfahren (Abolition) und c) die Nichtverfolgung von Straftaten, die noch nicht Gegenstand eines Strafverfahrens sind.
Straf|freiheitsgesetz,Gesetz, das aus rechtspolit. oder anderen Gründen einen allg. Straferlass für bestimmte Delikte vorsieht. Das S. kann umfassen: a) den Erlass rechtskräftig erkannter, jedoch noch nicht vollständig vollstreckter Strafen (Amnestie), b) die Niederschlagung anhängiger Verfahren (Abolition) und c) die Nichtverfolgung von Straftaten, die noch nicht Gegenstand eines Strafverfahrens sind.