Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strafausschließungsgründe
Straf|ausschließungsgründe,in der Person des Täters liegende, zur Tatzeit bereits gegebene Umstände, die eine Strafbarkeit nicht eintreten lassen, z. B. Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen (§ 258 Abs. 6 StGB); Strafaufhebungsgründe.
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