Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strafaufhebungsgründe
Straf|aufhebungsgründe,in der Person des Straftäters liegende Umstände, die dessen Straflosigkeit trotz objektiver und subjektiver Erfüllung eines Straftatbestandes bewirken und die nach der Begehung einer Straftat auftreten, z. B. der freiwillige Rücktritt vom Versuch (Strafausschließungsgründe).
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