Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Strafarrest
Straf|arrest,die leichteste Freiheitsstrafe des Wehrstrafrechts, zw. zwei Wochen und sechs Monaten (§§ 9, 12 Wehrstraf-Ges.).
Straf|arrest,die leichteste Freiheitsstrafe des Wehrstrafrechts, zw. zwei Wochen und sechs Monaten (§§ 9, 12 Wehrstraf-Ges.).