Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stimmrecht
Stimmrecht,die Befugnis, bei einer Abstimmung oder Wahl mitzubestimmen (Wahlrecht); im Gesellschaftsrecht das Recht des Gesellschafters, bei der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung mitzuwirken. In AG wird das S. nach Aktiennennbeträgen, bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt (§ 134 Aktiengesetz).
Stimmrecht,die Befugnis, bei einer Abstimmung oder Wahl mitzubestimmen (Wahlrecht); im Gesellschaftsrecht das Recht des Gesellschafters, bei der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung mitzuwirken. In AG wird das S. nach Aktiennennbeträgen, bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt (§ 134 Aktiengesetz).