Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stimmenkauf
Stimmenkauf,die aktive oder passive Bestechung Stimmberechtigter, als Wählerbestechung nach § 108b StGB, als Abgeordnetenbestechung nach § 108e StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren strafbar, im Aktienrecht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht.
Stimmenkauf,die aktive oder passive Bestechung Stimmberechtigter, als Wählerbestechung nach § 108b StGB, als Abgeordnetenbestechung nach § 108e StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren strafbar, im Aktienrecht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht.