Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stillhaltung
Stillhaltung,Stundung kurzfristiger Kredite, die von einer Gläubigergruppe einem Schuldnerland gewährt wird. Im Stillhalteabkommen vom 19. 8. 1931 verpflichteten sich die ausländ. Gläubiger zu einer Stundung der den dt. Banken und Firmen gewährten kurzfristigen Kredite (Stillhaltekredite); endgültige Regelung seit dem Londoner Schuldenabkommen.
Stillhaltung,Stundung kurzfristiger Kredite, die von einer Gläubigergruppe einem Schuldnerland gewährt wird. Im Stillhalteabkommen vom 19. 8. 1931 verpflichteten sich die ausländ. Gläubiger zu einer Stundung der den dt. Banken und Firmen gewährten kurzfristigen Kredite (Stillhaltekredite); endgültige Regelung seit dem Londoner Schuldenabkommen.