Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stift
I Stift,Maschinenelement zur formschlüssigen Verbindung (Verbindungs-S.), Zentrierung oder gegenseitigen Lagensicherung (Pass-S.) von Maschinenteilen. Man unterscheidet Zylinder-, Kegel-, Spann- und Kerbstift.
II Stift,
kath. Kirchenrecht: ein mit einer Stiftung dotiertes (ausgestattetes) Kollegium von kanonisch lebenden Klerikern (S.-Herren, Chorherren oder Kanoniker) mit der Aufgabe des Chordienstes an der S.-Kirche, d. h. an der Domkirche eines Bistums (Dom-S., Hoch-S.) oder an einer anderen Kirche (Nieder-S., Kollegiat-S.); innerhalb des S. bildet das S.-Kapitel die rechtl. Gemeinschaft seiner vollberechtigten Mitgl. Die Bez. S. ging auch auf die geistl. Fürstentümer über (das Territorium eines Erzbistums hieß Erzstift, das eines geistl. Kurfürstentums Kurstift).
I Stift,Maschinenelement zur formschlüssigen Verbindung (Verbindungs-S.), Zentrierung oder gegenseitigen Lagensicherung (Pass-S.) von Maschinenteilen. Man unterscheidet Zylinder-, Kegel-, Spann- und Kerbstift.
II Stift,
kath. Kirchenrecht: ein mit einer Stiftung dotiertes (ausgestattetes) Kollegium von kanonisch lebenden Klerikern (S.-Herren, Chorherren oder Kanoniker) mit der Aufgabe des Chordienstes an der S.-Kirche, d. h. an der Domkirche eines Bistums (Dom-S., Hoch-S.) oder an einer anderen Kirche (Nieder-S., Kollegiat-S.); innerhalb des S. bildet das S.-Kapitel die rechtl. Gemeinschaft seiner vollberechtigten Mitgl. Die Bez. S. ging auch auf die geistl. Fürstentümer über (das Territorium eines Erzbistums hieß Erzstift, das eines geistl. Kurfürstentums Kurstift).