Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stichtag
Stichtag,als maßgeblich für Berechnungen, Rechtsverhältnisse u. Ä. festgelegter Termin; der Zeitpunkt, auf den sich eine Erhebung bezieht oder zu dem Gesetze o. Ä. in Kraft treten.
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