Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stichprobe
Stichprobe,Teil einer statist. Gesamtheit, der nach einem bestimmten Auswahlverfahren zustande gekommen ist, meist nach dem Verfahren strenger Zufälligkeit (Zufalls-S., Sample); z. B. werden aus der Bev. bei einer Meinungsumfrage zufällig 2 000 Personen ausgewählt und befragt. Von der S. dieser Personen wird auf die Meinung der gesamten Bev. geschlossen. Bei der Repräsentativerhebung wird die Teilmenge derart ausgewählt, dass sie als Repräsentant der statist. Gesamtheit gelten kann. S. dienen sowohl beschreibenden (Repräsentativstatistik) als auch analyt. Zwecken. Jede S.-Erhebung ist als Teilerhebung mit einem zufälligen Fehler (S.-Fehler) behaftet, der messbar ist, wenn die S. zufällig gezogen wurde. Im Vergleich zur Vollerhebung erspart die S. Kosten und Zeit. - S.-Verfahren bezeichnen sowohl generell die Verfahren der S.-Erhebung als auch die speziellen Auswahlverfahren, nach denen die S. gezogen werden. Zu diesen gehören insbesondere die Zufallauswahl, bei der jede in die S. einbezogene Größe die gleiche Chance erhält, erfasst zu werden. Bei heterogener Grundgesamtheit wird die einfache Zufalls-S. durch eine geschichtete S. ersetzt, d. h., die Grundgesamtheit wird in sinnvolle Einheiten geteilt, aus denen jeweils eine S. gezogen wird. Das Quotenverfahren, ein nicht zufälliges Auswahlverfahren, beinhaltet die gezielte Auswahl des Untersuchungsgegenstandes (z. B. eines zu befragenden Personenkreises) nach bestimmten Merkmalen, die in der ausgewählten Gruppe ebenso häufig auftreten sollen wie in der Grundgesamtheit; dabei ist die Kenntnis der Merkmalsverteilung in der Grundgesamtheit Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens.
Stichprobe,Teil einer statist. Gesamtheit, der nach einem bestimmten Auswahlverfahren zustande gekommen ist, meist nach dem Verfahren strenger Zufälligkeit (Zufalls-S., Sample); z. B. werden aus der Bev. bei einer Meinungsumfrage zufällig 2 000 Personen ausgewählt und befragt. Von der S. dieser Personen wird auf die Meinung der gesamten Bev. geschlossen. Bei der Repräsentativerhebung wird die Teilmenge derart ausgewählt, dass sie als Repräsentant der statist. Gesamtheit gelten kann. S. dienen sowohl beschreibenden (Repräsentativstatistik) als auch analyt. Zwecken. Jede S.-Erhebung ist als Teilerhebung mit einem zufälligen Fehler (S.-Fehler) behaftet, der messbar ist, wenn die S. zufällig gezogen wurde. Im Vergleich zur Vollerhebung erspart die S. Kosten und Zeit. - S.-Verfahren bezeichnen sowohl generell die Verfahren der S.-Erhebung als auch die speziellen Auswahlverfahren, nach denen die S. gezogen werden. Zu diesen gehören insbesondere die Zufallauswahl, bei der jede in die S. einbezogene Größe die gleiche Chance erhält, erfasst zu werden. Bei heterogener Grundgesamtheit wird die einfache Zufalls-S. durch eine geschichtete S. ersetzt, d. h., die Grundgesamtheit wird in sinnvolle Einheiten geteilt, aus denen jeweils eine S. gezogen wird. Das Quotenverfahren, ein nicht zufälliges Auswahlverfahren, beinhaltet die gezielte Auswahl des Untersuchungsgegenstandes (z. B. eines zu befragenden Personenkreises) nach bestimmten Merkmalen, die in der ausgewählten Gruppe ebenso häufig auftreten sollen wie in der Grundgesamtheit; dabei ist die Kenntnis der Merkmalsverteilung in der Grundgesamtheit Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens.