Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Stichentscheid
Stich|entscheid,die oft satzungsmäßige Befugnis des Vors. eines Gremiums, bei Stimmengleichheit den Ausschlag zu geben.
Stich|entscheid,die oft satzungsmäßige Befugnis des Vors. eines Gremiums, bei Stimmengleichheit den Ausschlag zu geben.