Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Steuerüberwälzung
Steuer|überwälzung,rechtlich zulässige Form der Übertragung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger. Bei der Vorwälzung gibt der Anbieter die Steuer über eine Preiserhöhung an den Nachfrager weiter. Bei der Umsatzsteuer und bei speziellen Verbrauchsteuern wird die Vorwälzung i. d. R. vom Gesetzgeber erwartet. Im Falle der Rückwälzung wird die Steuer vom Nachfrager auf den Anbieter (Lieferanten) übertragen. Die endgültigen Verteilungswirkungen der Erhöhung oder Neueinführung einer Steuer (die Steuerinzidenz) ist i. d. R. schwer abzuschätzen, da durch den Steueranstoß eine Reihe von wirtsch. Reaktionen ausgelöst wird.
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