Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Steuertarif
Steuertarif,für bestimmte Einzelsteuern geltende steuergesetzl. Regeln, durch die einer bestimmten Höhe der Steuerbemessungsgrundlage die jeweilige Steuerbelastung zugeordnet wird. Der Steuerbetragtarif bestimmt unmittelbar die Höhe der Steuerschuld, der Steuersatztarif legt die Durchschnitts- und Grenzsteuersätze fest, aus denen sich die Steuerschuld errechnet. Nach dem Tarifverlauf kann zw. progressiven, proportionalen und regressiven S. unterschieden werden, in formaler Hinsicht zw. Stufen- und Formeltarifen.
Steuertarif,für bestimmte Einzelsteuern geltende steuergesetzl. Regeln, durch die einer bestimmten Höhe der Steuerbemessungsgrundlage die jeweilige Steuerbelastung zugeordnet wird. Der Steuerbetragtarif bestimmt unmittelbar die Höhe der Steuerschuld, der Steuersatztarif legt die Durchschnitts- und Grenzsteuersätze fest, aus denen sich die Steuerschuld errechnet. Nach dem Tarifverlauf kann zw. progressiven, proportionalen und regressiven S. unterschieden werden, in formaler Hinsicht zw. Stufen- und Formeltarifen.