Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Steuerschuldner
Steuerschuldner(Steuersubjekt), derjenige, der nach den einzelnen Steuergesetzen die jeweilige Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat. Der Begriff ist enger als der des Steuerpflichtigen. S. und Steuerzahler sind i. Allg. identisch und fallen nur bei den Quellensteuern auseinander.
Steuerschuldner(Steuersubjekt), derjenige, der nach den einzelnen Steuergesetzen die jeweilige Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat. Der Begriff ist enger als der des Steuerpflichtigen. S. und Steuerzahler sind i. Allg. identisch und fallen nur bei den Quellensteuern auseinander.