Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Steuerreform
Steuerreform,die grundsätzl. Änderung einzelner großer Steuern oder des Steuersystems. Die Notwendigkeit von S. kann sich bes. ergeben aus (neuen) Erkenntnissen über Mängel und nachteilige Wirkungen der bestehenden, immer wieder kurzfristig und fallweise geänderten Besteuerung sowie aus dem internat. Steuerwettbewerb bei zunehmender Globalisierung und Beweglichkeit der Produktionsfaktoren (insbesondere Kapital). Grundlegende S. in der Bundesrep. Dtl. waren v. a. die Ersetzung der Bruttoallphasen-Umsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer (1968) und die Reform der Körperschaftsteuer (1977). Im Gefolge erhebl. Senkungen der Einkommen- und Körperschaftsteuersätze (bei gleichzeitigem Abbau von Steuervergünstigungen) in den USA kam es Ende der 80er-Jahre und Anfang der 90er-Jahre in den meisten Industriestaaten zu ähnl. Tarifsenkungen, in der Bundesrep. Dtl. 1988-90 bei der Einkommensteuer sowie 1988 und 1994 bei der Körperschaftsteuer. Seit 1997 wird die Vermögensteuer in Dtl. nicht mehr erhoben (in Österreich seit 1994); Ende 1997 wurde die lang umstrittene Abschaffung der nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern schon nicht mehr erhobenen Gewerbekapitalsteuer für den 1. 1. 1998 beschlossen (Österreich bereits 1994). 1999 kam es zu einer weiteren Absenkung der Einkommen- und Körperschaftsteuersätze bei gleichzeitiger Erweiterung der Bemessungsgrundlage durch Streichung von Steuervergünstigungen. Außerdem wurde für 2000 eine grundlegende Unternehmensteuerreform in Aussicht gestellt. Noch weiter gehende radikale Reformen des gesamten Steuersystems im Sinne einer konsumorientierten Neuordnung des Steuersystems und einer Abwendung von der die Kapitalbildung benachteiligenden Besteuerung der Einkommensentstehung, wie sie seit Mitte der 80er-Jahre von der Wirtschaftswissenschaft international diskutiert werden, wurden in Ansätzen seit Anfang der 90er-Jahre in den skandinav. Staaten verwirklicht.
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